Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können derzeit ohne Wartezeit eine Therapie beginnen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Dies gilt auch für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Es hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab, wie viele Sitzungen erstattet werden. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Sachbearbeiterin Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) zu klären.


Selbstzahler

Sie können eine Therapie sofort und ohne Antragsverfahren beginnen. Ihre Psychotherapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. bei einem Wechsel der Krankenkasse, bei anstehender oder geplanter Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Selbstzahlern biete ich individuell vereinbarte Sätze an. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter "sonstige Gesundheitsausgaben" im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.


Gesetzlich Versicherte

Mitglieder der bahn bkk und der bkk vbu können in der Regel problemlos eine Theraphie beginnen.
Die Mitglieder anderer gesetzlicher Krankenkassen müssten zuvor mit ihrer Krankenkasse die Möglichkeit der Kostenerstattung klären. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.


Coaching

Eine Coaching Sitzung (50 min) kostet 120 Euro.




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